Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Dietz Edelstahl / Oliver Dietz
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1.) Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder Sie ergänzende Bedingungen des Vertragspartners (VP) sind für die Firma Dietz Edelstahl (Fa. Dietz) unverbindlich, auch wenn Fa. Dietz nicht widerspricht und der VP erklärt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen.
2.) Für die Bestellungen und Lieferungen der Fa. Dietz gelten vorrangig und ergänzend die besonderen Einkaufs-, Bestellbedingungen und Lieferbedingungen der Fa. Dietz.
Bei beiderseitigem Einverständnis genügt das vom Kunden und der Firma Dietz unterschriebene Angebot als Auftragsbestätigung. Der Besteller bestätigt mit seiner Unterschrift ein Exemplar der anliegenden AGB erhalten zu haben. Die anliegenden AGB sind Teil der Vereinbarung.
3.) Widerrufsrecht Widerruf ist schriftlich per Mail zu richten an:
Dietz Edelstahl , Industriestr. 60, 76646 Bruchsal, eMail: mail@edelstahl-dietz.com
Für Nicht-Kaufleute:
Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen verlieren Sie bei Ihrer Bestellung, gemäß §312g Abs.2, da für Sie Waren so individualisiert werden, das keine Verwendung an anderer Stelle mehr möglich ist, auch bei Verbindung und Vermischung, sowie bei angeforderten Reparatur oder Instandhaltungsarbeiten.
4.) Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind nach Anforderung sofort netto ohne Abzug fällig. Abschlagszahlungen sind in der Regel bei Auftragserteilung / Auftragsbeginn in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig, weitere Abschläge bei Lieferbereitschaft. Aufrechnungen mit bestrittenen Forderungen des VP sind ausgeschlossen. Unsere Preise verstehen sich auch gegenüber Nicht-Kaufleute, wenn nichts anderes
vereinbart ist, ab Werk Bruchsal ausschließlich Mehrwertsteuer und Verpackung ohne Abzug.
5.) Der Versand von Lieferungen der Fa. Dietz erfolgt nach eigenem Ermessen und ohne Gewähr für den günstigsten Transport auf Rechnung und Gefahr des VP. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden Sendungen der Fa. Dietz nicht gegen Transportschäden versichert.
6.) Teillieferungen der Fa. Dietz sind möglich. Die Gefahr für Lieferungen der Fa. Dietz geht spätestens auf den VP über, sobald die Ware versandfertig unser Werk verlässt. Verzögert sich der Versand unserer Lieferungen in Folge von Umständen, die der VP zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf diesen über.
7.) Lieferung und Montage
Die Fristen für unsere Lieferungen sind nach sorgfältiger Abstimmung benannt, rechtlich aber nicht bindend. Unsere Lieferfristen verlängern sich auch gegenüber Nicht-Kaufleuten bei unvorhergesehenen von unserem Willen unabhängigen Hindernissen, sowie in Fällen höherer Gewalt angemessen. In diesen Fällen steht der Fa. Dietz ein Rücktrittsrecht zu. Die Lieferzeit ist abhängig von Jahreszeit und Auftragseingang. Die genaue Lieferung / Montage ist mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren. Dies schließt jedoch höhere Gewalt, Montageverzug durch andere Kunden, Lieferverzug der Vorlieferanten, Witterungsverhältnisse, Krankheits-, Urlaubsausfall unseres Personals aus. Dies sind handwerkliche Abwicklungen ohne Verschulden des Auftragnehmers.
Im Falle des Verzuges kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist von 6 Wochen zur Lieferung / Montage gewähren. Nach Ablauf dieser Frist ohne Leistungserhalt ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug / Ablehnung werden ausgeschlossen.
8.) Lieferungen / Leistungen
Wird vom Auftraggeber eine Leistung auf einer Baustelle verlangt und der Auftragnehmer kann die Leistung in der eigenen Werkstatt erbringen und somit ein fertiges Erzeugnis an die Baustelle anliefern, so gilt die Leistung ebenfalls als erbracht, insbesondere wenn nach Stückzahlen bzw. Einheiten abgerechnet wird. Erhöht sich die Menge oder ändert sich die Länge oder Breite, so erhöht sich proportional dazu der angebotene Preis / Einheitspreis.
9.) Weiterverarbeitung
Dem Auftraggeber ist es untersagt unsere Ware ohne schriftliche Genehmigung weiterzuverarbeiten, da bei unsachgemäßer Behandlung / Weiterverarbeitung die zugesicherten Eigenschaften nicht mehr gewährleistet sind und somit alle Gewährleistungsansprüche erloschen.
10.) Stundensätze / Verrechnungssätze für Personal, gelten jeweils die zur Zeit aktuellen Sätze. Die Liste dazu erhalten Sie auf Anfrage, gerne per eMail ausgehändigt.
11.) Die aktuellen Stunden / Verrechnungssätze für Elektro-Werkzeugmaschinen, die auf der Baustelle vorgehalten / eingesetzt werden, erhalten Sie auf Anfrage gerne per Fax, oder ausgehändigt.
12.) Montage
Sollte eine Montage erforderlich sein, ist es Sache des Auftraggebers für einen einwandfreien Zugang zur Baustelle, sowie die Gestellung der erforderlichen Energiemittel (Strom, Licht) zu sorgen.
Wird der Auftragnehmer hierbei gehindert, so steht ihm Schadenersatz in Höhe der entstandenen Kosten zu. Dies gilt ebenso wenn erhebliche Baumängel auftreten und eine Montage unmöglich machen. Das Stemmen und Schließen von Löchern und der Ausgleich von Unebenheiten und nicht winkeligen Stellen die über das übliche Maß hinausgehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Falls die baulichen Gegebenheiten Vorbereitungsarbeiten erfordern und der Besteller diese nicht selbst bis zum vereinbarten Montagetermin durchgeführt hat, ist unsere Firma ohne gesonderten Auftrag berechtigt, diese nach unseren üblichen Stundensätzen durchzuführen. Wir bitten unsere Kunden, bei der Montage einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten. Wir haften nicht für Personenschäden bei der Montage, die durch das Beisein von uns nicht ausdrücklich ermächtigter Personen entstehen. Für eigene Mitarbeit kann der Besteller ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung weder eine Vergütung noch Abzüge vom Montagepreis verlangen. Dieselbe Regelung tritt in Kraft bei der Stellung von Sicherheitskräften und Brandwachen in Betrieben. Der Besteller hat unser Montagepersonal über bestehende Sicherheitsvorschriften z.B. bezüglich Schweißarbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung usw. zu informieren.
13.) Abnahme-, Gewährleistung-und Mängelrügen
Sofern der Auftraggeber nicht Schriftlich eine Abnahme verlangt, ist die Arbeit mit Ablauf von 6 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung des Auftragnehmers über die Fertigstellung bzw. nach Zusendung der Rechnung gilt die Arbeit als abgenommen. Die Gewährleistungsansprüche können nur in Form der Nachbesserung oder Ersatzlieferung geltend gemacht werden. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche jedoch wieder zu. Mängel und Beanstandungen sind zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche binnen einer Woche ab Auslieferung des Materials, Mängel des Werks insgesamt und der Montagearbeiten eine Woche nach Abnahme schriftlich geltend zu machen, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt.
14.) Konstruktionen / Statik / Bauvorschriften
Der VP ist Verpflichtet für Zeichnungen, die Statik sowie sich um die Bauvorschriften selbst zu kümmern und einzuhalten, oder einem Fachplaner / Architekten zu übertragen. Die Fa. Dietz kann nur unverbindlich beraten oder Vorschläge unterbreiten. Kosten für behördliche Abnahmen, Statische Nachweise und behördliche Vermessungsarbeiten werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich
anders vereinbart, vom Besteller übernommen, ebenso die Auswahl der Materialien und deren Dimensionierung, und damit die Verantwortung hierüber.
15.) Auch an Nichtkaufleute liefert die Fa. Dietz ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen werden wir Eigentümer oder Miteigentümer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Gegenstandes. Der VP wird bereits jetzt zur Weiterveräußerung der gelieferten Gegenstände ermächtigt, soweit die daraus
resultierenden Kaufpreisansprüche an die Fa. Dietz abgetreten werden. Der VP tritt hiermit vorab die Forderungen aus Weiterveräußerungen der von der Fa. Dietz gelieferten Waren
an diese ab, die Fa. Dietz nimmt die Abtretung an. An Kostenvoranschlägen , Zeichnungen und an deren Unterlagen behält sich die Fa. Dietz ihr Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung zugänglich gemacht werden.
16.) Im Falle des Zahlungsverzuges beim VP werden Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz in Anrechnung gebracht.
17.) Erfüllung und Gerichtsstand für sämtliche Lieferungen und Zahlungen ist, Bruchsal.
18.) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, betrifft dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
19.) Angebotsfristen / Angebotsgültigkeit
Die Angebotsgültigkeit beträgt in der Regel 30 Tagen ab Angebotsdatum, ausgenommen davon sind hochlegierte Edelstähle, diese sind nur 1 Woche gültig und unterliegen Schwankungen bis zu
25% des Rohstoffpreises.
20.) Mindestauftragswert für Rechnungstellung 100,- EUR netto, Beträge darunter, werden mit 10,- EUR pro Rechnung berechnet.
21.) Wir arbeiten nicht nach der neuen Europäischen Norm DIN EN 1090, bestellen Sie nicht, wenn Sie nicht ausdrücklich damit einverstanden sind.
Dietz Edelstahl / Inhaber: Oliver Dietz
Gültig seit 01.06.2024